Informationen zur Erfüllung der quantita­­tiven Zielvor­gaben (ElektroG)

Informationen zur Erfüllung der quantita­­tiven Zielvor­gaben nach § 10 Abs. 3 ElektroG (Sammelquote) und § 22 Abs. 1 ElektroG (Verwertungs­­quoten):
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz veröffentlicht jährlich ausführ­liche Daten zu Elektro- und Elektronik­­geräten und die in Deutsch­land erreichten und an die EU-Kommission zu übermittelnden quantita­­tiven Zielvor­gaben auf seiner Internet­­seite: https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete.

 

Quelle: https://www.elektrogesetz.de/